AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen Simplex AG Bern, Büroartikel und dem Besteller. Diese sind vorbehaltlos anwendbar und gehen anderen Geschäftsbedingungen vor. Vereinbarungen, welche die nachfolgenden Bestimmungen abändern oder ergänzen, bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung der Simplex AG Bern. Sie gelten auch für Folgegeschäfte ohne besonderen Hin- weis. Der Besteller anerkennt sie durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferung. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft stehende Fassung.
1. Gültigkeit
Ab 1. Oktober 2008
2. Angebote und Bestellungen
Die Angebote der Simplex AG Bern sind freibleibend, sofern sich aus einer Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt oder wir nicht ausdrücklich etwas Anderes schriftlich vereinbart haben. Der mündliche oder schriftliche Auftrag des Bestellers gilt als vom Besteller anerkannt, sofern dieser nicht binnen drei Arbeitstagen nach Erteilung schriftlich gegen deren Inhalt einspricht.
Der Mindestbestellwert beträgt CHF 100.-, wird dieser nicht erreicht, wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 20.- erhoben.
3. Preise
Die Preise verstehen sich netto ab Werk, exklusive Mehrwertsteuer. Die Verkaufspreise entsprechen in der Regel den Berechnungsgrundlagen des Verbandes Schweizerischer Papeteristen (VSP) inklusive Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
4. Verpackung, Versand und Versandkosten Inland Normale Verpackungen/Gebinde werden weder belastet noch gutgeschrieben.
Versandvorschriften des Bestellers sind für die Simplex AG Bern nur verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Entstandene Kosten für Spezialverpackungen werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
Bei Standard-/Lagerprodukten wird dem Besteller für Lieferungen unter einem Netto-Warenwert von CHF 400.- ein Versandkostenanteil von CHF 12.- ver- rechnet. Lieferungen ab einem Netto-Warenwert von CHF 400.- erfolgen franko Domizil des Bestellers. Für Direktsendungen, Lieferungen an Verbraucher im Auftrag des Bestellers wird ein Zuschlag von CHF 15.- erhoben. Die Simplex AG Bern bestimmt die Transportart. Die Mehrkosten für davon abweichende, vom Besteller erwünschte Lieferarten, wie z.B. Postexpress-Lieferungen, gehen zu Lasten des Bestellers. Diese werden pauschal mit CHF 15.- verrechnet.
5. Lieferfristen
Sofern keine Vereinbarung bezüglich eines Liefertermins/einer Lieferfrist besteht, liefert die Simplex AG Bern sobald die bestellte Ware verfügbar ist. Die gangbaren Artikel sind in der Regel vorrätig. Ein unbedingtes Anrecht auf Lieferung und Berechnung zum Lagerpreis besteht jedoch nicht.
6. Umfang der Lieferung
Die Simplex AG Bern ist zu Teillieferungen berechtigt.
7. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Werk der Simplex AG Bern auf den Besteller über. Allfällige Transportschäden bitten wir unverzüglich dem Zusteller zu melden.
8. Haftung
Die Simplex AG Bern haftet dem Besteller nur für Verschulden aus Absicht und Grobfahrlässigkeit. Schäden infolge unsachgemässer Behandlung oder Lagerung der Produkte können nicht übernommen werden.
9. Warenrücksendungen und Beanstandungen Warenrücksendungen können nicht angenommen werden. Ausgenommen sind Austauschbegehren, die auf einen Irrtum bei der Bestellung zurückzuführen sind. Diese können aber nur berücksichtigt werden, sofern sie spätestens 10 Tage nach Empfang der Ware gestellt werden. Vorbehalten bleibt der Umtausch von mangelhaften Waren.
Rücksendungen müssen telefonisch mit dem Verkaufsinnendienst der Simplex AG Bern abgesprochen und durch den vollständig ausgefüllten «Retouren- schein» dokumentiert werden.
10. Muster
Muster in angemessenem Rahmen von Standardlagerartikeln werden in der Regel nicht verrechnet.
11. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind vom Besteller ohne irgendeinen Abzug zu leisten. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Nichtbezahlung tritt ohne weitere Mahnung der Verzug ein. In diesem Falle ist die Simplex AG Bern berechtigt, einen Verzugszins in der Höhe von 5% p.a. geltend zu machen.
12. Warenpräsentation, Displays, Warenträger (exklusiv Esprit) Die Simplex AG Bern stellt dem Kunden nach Absprache geeignete Warenträger zur Verfügung. Diese bleiben Eigentum der Firma Simplex AG Bern. Diese dürfen ausschliesslich für die Warenpräsentation von Simplex-Produkten verwendet werden und sind in der Regel kostenlos. Sonderwünsche, Spezialanfertigungen und Installationsaufwendungen werden verrechnet.
13. Anwendbares Recht
Die Vertragsverhältnisse der Simplex AG Bern und dem Besteller unterstehen ausdrücklich Schweizer Recht.
14. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist der Sitz der Simplex AG Bern. Zollikofen, 1. Oktober 2008.
(Version 1, gültig ab 1.10.2008 bis Widerruf)